ARBEITSRECHT (Tätigkeitsschwerpunkt)
Außergerichtliche Beratung und arbeitsgerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts; z.B.
– Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen, Zeugnissen und Abmahnungen,
– arbeitsgerichtliche Vertretung; insbesondere Kündigungsschutzverfahren nach betriebsbedingten, personenbedingten, oder verhaltensbedingten Kündigungen sowie Änderungskündigungen