Rechtsgebiete

ARBEITSRECHT (Tätigkeitsschwerpunkt)

Außergerichtliche Beratung und arbeitsgerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts; z.B. – Entwurf und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen, Zeugnissen und Abmahnungen, – arbeitsgerichtliche Vertretung; insbesondere Kündigungsschutzverfahren nach betriebsbedingten, personenbedingten, oder verhaltensbedingten Kündigungen sowie Änderungskündigungen

Rechtsgebiete

PRIVATES BAURECHT (Tätigkeitsschwerpunkt)

Das private Baurecht / Bauvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten; also zwischen dem Auftraggeber (Bauherr) und diejenigen, die das Bauwerk planen und ausführen (Auftragnehmer) ; also Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmer, Bauträger und Handwerker. Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt neben dem Entwurf und Überprüfung von Bau- bzw. Bauträgerverträgen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei …