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PRIVATES BAURECHT (Tätigkeitsschwerpunkt)
Das private Baurecht / Bauvertragsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten; also zwischen dem Auftraggeber (Bauherr) und diejenigen, die das Bauwerk planen und ausführen (Auftragnehmer) ; also Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmer, Bauträger und Handwerker.
Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt neben dem Entwurf und Überprüfung von Bau- bzw. Bauträgerverträgen in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei der Durchsetzung/Abwehr von vertraglichen und/oder gesetzlichen Mängelbeseitigungs- und Schadenersatzansprüchen des Bauherren einerseits und Vergütungsansprüchen der Auftragnehmer andererseits.